Neue Gebührenordnung für Tierärzte (GOT)

Seit 22.11.2022 gibt eine neue Gebührenordnung für Tierärzte. Die Gebühren sind verständlicherweise in vielen Bereichen angehoben worden.

Wie Sie sicher alle wissen, ist die GOT eine Verordnung der Bundesregierung. Alle Tierärzte müssen sich zwingend an diese Gebührenordnung halten.

Die Hausbesuchsgebühr bei Pferden (Ziff. 40 GOT) ließ in der neuen Fassung vom 22.11.2022 drei Ausnahmen für landwirtschaftliche Nutztiere von der Erhebung dieser Gebühr zu.

  • Stutenhaltung zur Milchgewinnung
  • Pferdehaltung zur Fleischgewinnung (ist nicht identisch mit Eintragung als LM-Tier im Equidenpass)
  • Zuchtstuten im landwirtschaftlichen Betrieb.

 
Durch Intervention vom 01.02.2023 konnte der Vorstand der IGZ jetzt erreichen, daß ein weiterer Ausnahmepunkt bei der Erhebung der Hausbesuchsgebühr bei Pferden als 4. Punkt angefügt wurde. Es sind jetzt auch

  • Pferde, die zum Erwerbseinkommen eines landwirtschaftlichen Betriebes beitragen,


von dieser Gebühr ausgenommen.

Die entsprechenden Nachweise vorausgesetzt, werden unsere Arbeitspferde zukünftig als gleichwertige Ausnahmen berücksichtigt.

Gemeinsam haben wir Einfluß. Wir können die Bedingungen für die Nutzung unserer Kollegen Arbeitspferde verbessern.